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Scheinselbständigkeit

Keine Änderung der Größe, 14:41, 25. Mär. 2015
/* Scheinselbständigkeit - Aktuelles 2015 / 2015 */
Maßgeblich ist also nicht die vertragliche Ausgestaltung (wer einen guten Anwalt hat, wird hier schon alles richtig machen), sondern die tatsächliche Durchführung. Prägnant formuliert: Wer einen Selbständigen beschäftigen will, darf ihn auch nicht wie einen Arbeitnehmer behandeln.
== '''Scheinselbständigkeit - Aktuelles 2015 2014 / 2015''' ==
Die Deutsche Telekom in Bonn untersucht seit Mai 2013 alle Auftragsverhältnisse mit Freelancern im IT Bereich auf Scheinselbständigkeit ([Rechtsanwalt Felser berichtete][http://www.felser.de/blog/telekom-scheinselbstaendige-it-berater/]und [http://www.felser.de/blog/scheinselbstaendigkeit-bei-telekom-dpag-co/]). Nach unserem Blogbeitrag vom 24.6.2013 berichtet auch der Bonner Generalanzeiger [http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/wirtschaft/Telekom-hat-offenbar-ueber-Jahre-Scheinselbststaendige-beschaeftigt-article1084484.html]. Die Telekom will den Scheinselbständigen kündigen, falls diese keinen Auflösungsvertrag unterzeichnen [http://www.felser.de/blog/telekom-will-scheinselbstaendige-kuendigen/]
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