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Scheinselbständigkeit

3.055 Byte hinzugefügt, 20:04, 1. Jul. 2013
/* Scheinselbständigkeit - Rechtsprechung (Urteile) */
'''IT-Berater bzw. Consultant'''
Die Tätigkeit eines IT-Beraters bzw. Systembankadministrators kann sowohl selbständig als auch in abhängiger Beschäftigung ausgeübt werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2012, Az. L 11 KR 3007/11, juris, Rdnr. 58). Für die Statusabgrenzung ist dabei sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht entscheidend, an wie vielen verschiedenen Vorhaben der Betreffende teilgenommen hat und ob er auch für andere Auftraggeber tätig ist bzw. war (BAG, Urteil vom 09.10.2002, 5 AZR 405/01, juris, Rdnr 23). Erforderlich ist selbst im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses stets eine Bewertung der einzelnen Arbeitseinsätze (BSG, Urteil vom 28.05.2008, Az. B 12 KR 13/07 R, juris, Rdnr 26).
Unter Berücksichtigung des vertraglichen Inhalts und des Vortrages der Beteiligten ist die Kammer zur Überzeugung gelangt, dass der Beigeladene zu 1) im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses tätig geworden ist. Der Beigeladene zu 1) war in die betrieblichen Abläufe eingegliedert, er war einem Direktions- und Weisungsrecht unterworfen und er trug kein wesentliches Unternehmerrisiko.
 
Sozialgericht Dresden Urteil vom 16.01.2013 Aktenzeichen S 25 KR 225/10
 
Die Tätigkeit als EDV-Systemingenieur ist nicht nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch als freier Mitarbeiter möglich. Fehlen typische formale Merkmale einer abhängigen Beschäftigung wie zB festes Monatsgehalt, Urlaubsregelungen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bedeutet dies nicht, dass bereits deshalb eine selbständige Beschäftigung vorliegt. Nach den genannten Grundsätzen gelangt der Senat zu der Überzeugung, dass der Beigeladene zu 1) als EDV-Systemingenieur im Bereich der Beratung und Unterstützung des Storage Managements bei der Klägerin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat und daher Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestanden hat. Ist die nach dem Vertrag geschuldete Leistung so unbestimmt, dass sie erst durch weitere Vorgaben oder eine Eingliederung in den Betrieb konkretisiert wird, ist dies ein erheblichesIndiz für eine abhängige Beschäftigung.
 
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 14.02.2012
Aktenzeichen L 11 KR 3007/11 (Spirit 21 Fall; rechtskräftig, Revision zurückgewiesen)
 
Die Tätigkeit als IT-Projektdienstleister, bei der ein IT-Spezialist vom Kunden Spezifikationen für die Erstellung von Software erhält und für seinen Vertragspartner zeitlich überwiegend beim Kunden tätig ist, seine Zeit frei einteilen kann, ein eigenes Büro unterhält und nicht in den Arbeitsprozess des Kunden eingegliedert ist, unterliegt als selbständige Tätigkeit nicht der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.
 
Sozialgericht München Urteil vom 19.01.2012 Aktenzeichen S 56 R 978/10 (Orientierungssatz aus JURIS)
'''Krankenhausarzt bzw. Honorararzt'''
Die ärztliche Tätigkeit in einem Krankenhaus kann jedenfalls von einem nicht niedergelassenen Arzt aus rechtlichen Gründen auch nur als abhängige Beschäftigung ausgeübt werden (LSG  Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 17.04.2013Aktenzeichen L 5 R 3755/11) Ein in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik auf Stundenbasis in Vollzeit als Honorararzt freiberuflich selbstständig tätiger ärztlicher Psychotherapeuten ist bei regulärer Einbindung in den fremdbestimmten Klinikalltag unter Zugrundelegung des Behandlungskonzeptes der Klinik sowie ihres konkreten Behandlungsplanes bzw. Versorgungsauftrages sozialversicherungspflichtig.
Ein in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik auf Stundenbasis in Vollzeit als Honorararzt freiberuflich selbstständig tätiger ärztlicher Psychotherapeuten ist bei regulärer Einbindung in den fremdbestimmten Klinikalltag unter Zugrundelegung des Behandlungskonzeptes der Klinik sowie ihres konkreten Behandlungsplanes bzw. Versorgungsauftrages sozialversicherungspflichtig (SG Sozialgericht Kassel Urteil vom 20.02.2013 Aktenzeichen S 12 KR 69/12).
== '''Scheinselbständigkeit - spezialisierter Rechtsanwalt, Rentenberater oder Steuerberater?''' ==
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