Anwaltspraktikum in NRW

Wir bieten interessierten Jurastudentinnen und Jurastudenten Gelegenheit, die praktische Studienzeit während des Jurastudiums in der Rechtspflege als Anwaltspraktikum bei uns abzuleisten.

Gemäß § 8 JAG NRW haben Studierende während der vorlesungsfreien Zeit - sprich: in den Semesterferien - eine sogenannte praktische Studienzeit abzuleisten.

§ 8 JAG NRW
Praktische Studienzeit

(1) Die Studierenden haben eine praktische Studienzeit abzuleisten. In dieser Zeit sollen ihnen ein Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit gegeben werden.

(2) Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. Sie ist während der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in zwei Teilen abzuleisten.

(3) In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden.

(4) Das Justizprüfungsamt kann auf Antrag weitere Ausnahmen von der Regelausbildung (Absatz 2 Satz 2, Absatz 3) zulassen.

(5) Bei Beginn der Ausbildung sind die Studierenden auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hinzuweisen. Findet die Ausbildung bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde statt, sind die Studierenden nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der jeweils gültigen Fassung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.

(6) Die ausbildende Stelle erteilt den Studierenden eine Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Studienzeit.

Das Anwaltspraktikum kann bei einem Rechtsanwalt jeder Kanzleiform ("Großbude", Einzelkämpfer, Societät, Boutique, Bürogemeinschaft, Anwalts-GmbH u.a.) abgeleistet werden.


Das Praktikum ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 JAG NRW Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung.

Im Merkblatt des Justizministeriums NRW heißt es zum Anwaltspraktikum:

"Die praktische Studienzeit in der Rechtspflege wird im Regelfall bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt abgeleistet (§ 8 Abs. 3 JAG).

Während der praktischen Studienzeit bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, sich eine anschauliche Vorstellung von der rechtsberatenden, rechtsgestaltenden und forensischen Anwaltstätigkeit zu verschaffen. Zu diesem Zweck soll ihnen in geeigneten Fällen Gelegenheit gegeben werden, an Besprechungen mit Rechtsuchenden teilzunehmen und die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt bei der Wahrnehmung von Terminen bei Gerichten und Behörden zu begleiten. Schließlich sollen die Studierenden einen Einblick in den Arbeitsablauf einer Anwaltspraxis erhalten."


Das Justizministerium hat ein Merkblatt für die Durchführung der praktischen Studienzeit (Stand 01.07.2003) verfasst mit den notwendigen Informationen und Formularen.

In der "Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln" ist geregelt:

§ 3 Aufbau des Studiums

(5) Bis zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung haben die Studierenden während der vorlesungsfreien Zeit eine praktische Studienzeit von insgesamt drei Monaten abzuleisten (§§ 7 Abs. 1, Nr. 4, 8 JAG NRW). In einer Einführungsveranstaltung werden die Grundzüge der rechtsberatenden Tätigkeit dargestellt."


Einige Fachschaften an den Universitäten in NRW haben sehr gute Infos zum Praktikum zusammengestellt.

Das Praktikumsinfo der Fachschaft der Uni Münster ist auf dem Stand 2007 und enthält umfassende Informationen zu Fragen bezüglich der sogenannten praktischen Studienzeit gemäß § 8 Juristenausbildungsgesetz 2003 (JAG). Der Ratgeber enthält "Tipps zur Durchführung und Planung des Praktikums gegeben sowie Vorschläge für mögliche Praktikumstellen". Das Merkblatt erklärt, was euch bei den einzelnen Praktikumstellen erwartet und wer euch vorwiegend ausbilden wird. Außerdem werden wichtige Adressen für Bewerbungen und zur Einholung von Informationen aufgelistet. Abschließend werden Möglichkeiten für ein Praktikum im Ausland dargelegt, das z.B. über ELSA oder im Rahmen der FFA (Fachspezifische Fremdsprachenausbildung) absolviert werden kann.

>>> Praktikumsinfo der Fachschaft Jura der Uni Münster

Der Praktikumsreader der Fachschaft der Uni Bonn auf dem Stand 2004 enthält nützliche Informationen u.a. zur Bewerbung und vor allem Adressen.

>>> Praktikumsreader der Fachschaft Jura der Uni Bonn

Nützliche Infos zum Studium ingesamt enthält auch der umfangreiche Studienführer der Fachschaft in Bonn.
 

>>> Studienführer der Fachschaft Jura der Uni Bonn
 

Ausbildungsbereite Anwaltskanzleien in anderen Bundesländern finden Sie noch 2008 auf den Seiten von Juracity - Recht für Alle ! zum Anwaltspraktikum. Rechtsvorschriften für das Jurastudium und viele aktuelle Infos stellt Juracity auf den Seiten zur Juristenausbildung zur Verfügung.
 

 

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

 

 

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