Anwaltspraktikum
in NRW
Wir bieten interessierten Jurastudentinnen
und Jurastudenten Gelegenheit, die praktische Studienzeit während des
Jurastudiums in der
Rechtspflege als
Anwaltspraktikum bei uns abzuleisten.
Gemäß § 8 JAG NRW haben Studierende während der vorlesungsfreien Zeit -
sprich: in den Semesterferien - eine sogenannte praktische Studienzeit
abzuleisten.
§ 8 JAG NRW
Praktische Studienzeit
(1) Die Studierenden haben eine praktische Studienzeit abzuleisten. In
dieser Zeit sollen ihnen ein Einblick in die Praxis vermittelt und,
soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit gegeben
werden.
(2) Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. Sie ist
während der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in zwei Teilen
abzuleisten.
(3) In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs
Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder
einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft und
mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die
Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder
ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin
oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden.
(4) Das Justizprüfungsamt kann auf Antrag weitere Ausnahmen von der
Regelausbildung (Absatz 2 Satz 2, Absatz 3) zulassen.
(5) Bei Beginn der Ausbildung sind die Studierenden auf die Pflicht zur
Verschwiegenheit hinzuweisen. Findet die Ausbildung bei einem Gericht
oder einer Verwaltungsbehörde statt, sind die Studierenden nach § 1 des
Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der
jeweils gültigen Fassung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer
Obliegenheiten zu verpflichten.
(6) Die ausbildende Stelle erteilt den Studierenden eine Bescheinigung
über die Ableistung der praktischen Studienzeit.
Das Anwaltspraktikum kann bei einem Rechtsanwalt jeder Kanzleiform
("Großbude", Einzelkämpfer, Societät, Boutique, Bürogemeinschaft,
Anwalts-GmbH u.a.) abgeleistet werden.
Das Praktikum ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 JAG NRW
Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung.
Im Merkblatt des Justizministeriums NRW heißt es zum Anwaltspraktikum:
"Die praktische Studienzeit in der Rechtspflege wird im Regelfall bei
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt abgeleistet (§ 8 Abs. 3
JAG).
Während der praktischen Studienzeit bei einer Rechtsanwältin oder einem
Rechtsanwalt sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, sich eine
anschauliche Vorstellung von der rechtsberatenden, rechtsgestaltenden
und forensischen Anwaltstätigkeit zu verschaffen. Zu diesem Zweck soll
ihnen in geeigneten Fällen Gelegenheit gegeben werden, an Besprechungen
mit Rechtsuchenden teilzunehmen und die Rechtsanwältin oder den
Rechtsanwalt bei der Wahrnehmung von Terminen bei Gerichten und Behörden
zu begleiten. Schließlich sollen die Studierenden einen Einblick in den
Arbeitsablauf einer Anwaltspraxis erhalten."
Das Justizministerium hat ein
Merkblatt
für die Durchführung der praktischen Studienzeit (Stand 01.07.2003)
verfasst mit den notwendigen Informationen und Formularen.
In der "Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln"
ist geregelt:
§ 3 Aufbau des Studiums
(5) Bis zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung haben die
Studierenden während der vorlesungsfreien Zeit eine praktische
Studienzeit von insgesamt drei Monaten abzuleisten (§§ 7 Abs. 1, Nr. 4,
8 JAG NRW). In einer Einführungsveranstaltung werden die Grundzüge der
rechtsberatenden Tätigkeit dargestellt."
Einige Fachschaften an den Universitäten in NRW haben sehr gute Infos
zum Praktikum zusammengestellt.
Das Praktikumsinfo der Fachschaft der Uni Münster ist auf dem Stand 2007
und enthält umfassende Informationen zu Fragen bezüglich der sogenannten
praktischen Studienzeit gemäß § 8 Juristenausbildungsgesetz 2003 (JAG).
Der Ratgeber enthält "Tipps zur Durchführung und Planung des Praktikums
gegeben sowie Vorschläge für mögliche Praktikumstellen". Das Merkblatt
erklärt, was euch bei den einzelnen Praktikumstellen erwartet und wer
euch vorwiegend ausbilden wird. Außerdem werden wichtige Adressen für
Bewerbungen und zur Einholung von Informationen aufgelistet.
Abschließend werden Möglichkeiten für ein Praktikum im Ausland
dargelegt, das z.B. über ELSA oder im Rahmen der FFA (Fachspezifische
Fremdsprachenausbildung) absolviert werden kann.
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Praktikumsinfo der Fachschaft Jura der Uni Münster
Der Praktikumsreader der Fachschaft der Uni Bonn auf dem Stand 2004
enthält nützliche Informationen u.a. zur Bewerbung und vor allem
Adressen.
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Praktikumsreader der Fachschaft Jura der Uni Bonn
Nützliche Infos zum Studium ingesamt enthält auch der umfangreiche
Studienführer der Fachschaft in Bonn.
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Studienführer der Fachschaft Jura der Uni Bonn
Ausbildungsbereite Anwaltskanzleien in
anderen Bundesländern finden Sie noch 2008 auf den Seiten von Juracity -
Recht für Alle ! zum
Anwaltspraktikum. Rechtsvorschriften für das Jurastudium und viele
aktuelle Infos stellt Juracity auf den
Seiten zur Juristenausbildung
zur Verfügung.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
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