Anwaltspraktikum in NRW / Köln, Bonn (Jura)

Wir bieten interessierten Jurastudentinnen und Jurastudenten Gelegenheit, die praktische Studienzeit während des Jurastudiums in der Rechtspflege als Anwaltspraktikum in unserer Anwaltskanzlei mit Niederlassungen in Köln und Brühl abzuleisten.

Gemäß § 8 JAG NRW haben Jura Studierende während der vorlesungsfreien Zeit – sprich: in den Semesterferien – eine sogenannte praktische Studienzeit (z.B. ein Anwaltspraktikum bei einem Rechtsanwalt) abzuleisten.

§ 8 JAG NRW
Praktische Studienzeit

(1) Die Studierenden haben eine praktische Studienzeit abzuleisten. In dieser Zeit sollen ihnen ein Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit gegeben werden.

(2) Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. Sie ist während der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in zwei Teilen abzuleisten.

(3) In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden.

(4) Das Justizprüfungsamt kann auf Antrag weitere Ausnahmen von der Regelausbildung (Absatz 2 Satz 2, Absatz 3) zulassen.

(5) Bei Beginn der Ausbildung sind die Studierenden auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hinzuweisen. Findet die Ausbildung bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde statt, sind die Studierenden nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der jeweils gültigen Fassung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.

(6) Die ausbildende Stelle erteilt den Studierenden eine Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Studienzeit.

Das Anwaltspraktikum kann bei einem Rechtsanwalt jeder Kanzleiform („Großbude“, Einzelkämpfer, Societät, Boutique, Bürogemeinschaft, Anwalts-GmbH u.a.) abgeleistet werden. Das Praktikum ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 JAG NRW Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung.

Im Merkblatt des Justizministeriums NRW heißt es zum Anwaltspraktikum:

„Die praktische Studienzeit in der Rechtspflege wird im Regelfall bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt abgeleistet (§ 8 Abs. 3 JAG).

„Während der praktischen Studienzeit bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (Anm: Anwaltspraktikum) sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, sich eine anschauliche Vorstellung von der rechtsberatenden, rechtsgestaltenden und forensischen Anwaltstätigkeit zu verschaffen. Zu diesem Zweck soll ihnen in geeigneten Fällen Gelegenheit gegeben werden, an Besprechungen mit Rechtsuchenden teilzunehmen und die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt bei der Wahrnehmung von Terminen bei Gerichten und Behörden zu begleiten. Schließlich sollen die Studierenden einen Einblick in den Arbeitsablauf einer Anwaltspraxis erhalten.“

Das Justizministerium hat ein Merkblatt für die praktische Studienzeit (auch das Anwaltspraktikum) verfasst mit den notwendigen Informationen und Formularen (Stand 2003).

Merkblatt OLG Köln

Auf den Seiten des OLG Köln finden Sie ebenfalls einige Informationen:

http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/justizpruefungsamt/006_jpa_von-a-z/zw_jpa_p/prak_studienzeit/index.php

In der „Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln“ ist geregelt:

§ 3 Aufbau des Studiums

(5) Bis zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung haben die Studierenden während der vorlesungsfreien Zeit eine praktische Studienzeit von insgesamt drei Monaten abzuleisten (§§ 7 Abs. 1, Nr. 4, 8 JAG NRW). In einer Einführungsveranstaltung werden die Grundzüge der rechtsberatenden Tätigkeit dargestellt.“

Einige Fachschaften an den Universitäten in NRW haben sehr gute Infos zum Praktikum beim Anwalt zusammengestellt.

Das Praktikumsinfo der Fachschaft der Uni Münster ist auf dem Stand 2007 und enthält umfassende Informationen zu Fragen bezüglich der sogenannten praktischen Studienzeit gemäß § 8 Juristenausbildungsgesetz 2003 (JAG). Der Ratgeber enthält „Tipps zur Durchführung und Planung des Praktikums gegeben sowie Vorschläge für mögliche Praktikumstellen“. Das Merkblatt erklärt, was euch bei den einzelnen Praktikumstellen erwartet und wer euch vorwiegend ausbilden wird. Außerdem werden wichtige Adressen für Bewerbungen und zur Einholung von Informationen aufgelistet. Abschließend werden Möglichkeiten für ein Praktikum im Ausland dargelegt, das z.B. über ELSA oder im Rahmen der FFA (Fachspezifische Fremdsprachenausbildung) absolviert werden kann.

Praktikumsinfo der Fachschaft Jura der Uni Münster

Der Praktikumsreader der Jura Fachschaft der Uni Bonn auf dem Stand 2004 enthält nützliche Informationen u.a. zur Bewerbung und vor allem Adressen.

Praktikumsreader der Fachschaft Jura der Uni Bonn

Nützliche Infos zum Studium insgesamt enthält auch der umfangreiche Studienführer der Jura Fachschaft in Bonn.

Studienführer der Fachschaft Jura der Uni Bonn

Autor des Blogbeitrags zum Anwaltspraktikum:

Rechtsanwalt Michael W. Felser ist Autor des Ratgebers „Das erfolgreiche Rechtsreferendariat“. Er ist Inhaber der Anwaltskanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte mit Niederlassungen in Köln und Brühl. In der Kanzlei ausgebildete Studenten (Anwaltspraktikum) und Referendare (Anwaltsstation, Wahlstation) sind heute u.a. als Vors. Richter am Arbeitsgericht, Richter am Landgericht und als Partner bekannter Anwaltskanzleien tätig.

Interviews von Rechtsanwalt Felser zur Juristenausbildung:

Audimax JURA Ausgabe  2/3 2010: „Planvoll statt Planlos“. Nach Bestehen des Ersten Staatsexamens folgt die Praxis: das Referendariat. Um diese Ausbildungszeit sinnvoll zu nutzen, ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. Von Julia Eggs mit Interviewzitaten von RA Felser.

LTO vom 28.3.2011: „Referendariat in einer Botschaft – Fremdsprachen und Flexibilität sind gefragt“. Von Christian Grohganz mit Interviewzitaten von RA Felser

http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/referendariat-in-einer-botschaft-fremdsprachen-und-flexibilitaet-sind-gefragt/

Aktuelle Beiträge finden Sie auf Juristenausbildung.de, unserer Themendomain. Mehr Informationen stellt Ihnen Juracity – Recht für alle ! bald wieder auf den Themenseiten zum Anwaltspraktikum (de) zur Verfügung.