Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte wurde 1995 von Rechtsanwalt Michael W. Felser als Bürogemeinschaft im Kloster Benden in Brühl-Heide gegründet. Der Gründer verfügte bereits über langjährige Erfahrungen im Arbeitsrecht; u.a. hatte er eine Rechtsabteilung der Gewerkschaft Öffentliche Dienste Transport und Verkehr (ÖTV) aufgebaut und geleitet. Daneben verfügte er als Fachbuchautor und Referent auf mehr als 100 Seminaren bereits über entsprechende Kompetenzen in der Weitergabe seiner Erfahrungen und Kenntnisse.

Heute arbeiten in der Kanzlei spezialsierte Rechtsanwälte in Vollzeit für die Interessen unserer Mandanten.

Die Kanzlei berät und vertritt Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer bekannter Unternehmen des öffentlichen Dienstes, der Energie- und Versorgungsbranche, der Telekommunikationsbranche und Internetunternehmen.

Zu den Mandanten im kollektiven Arbeitsrecht gehören im Betriebsverfassungsrecht u.a. der Gesamtbetriebsrat von RWE Power AG und der RWE Systems, der Gesamtbetriebsrat der Max-Planck-Gesellschaft und der Gesamtbetriebsrat von Federal Express Inc., Betriebsräte der DB 24, Deutschen Post, T-Systems und der Telekom, im Personalvertretungsrecht u.a. der Gesamtpersonalrat der Stadt Aachen, Stadt Köln und Stadt Düssseldorf, der Gesamtpersonalrat des Landschaftsverbandes Rheinland und im Mitarbeitervertretungsrecht u.a. die Gesamtmitarbeitervertretung der Johanniter-Unfallhilfe, die Gesamtmitarbeitervertretung des Bistum Aachen und der Christlichen Jugenddörfer.

Die Anwälte legen grossen Wert darauf, die den Mandaten zugrundeliegenden Konflikte fachlich-versiert, sachlich-konstruktiv und zügig beizulegen. Eine grosse Rolle spielt in der Beratung und Vertretung die soziale Kompetenz. Mandanten wollen in Konfliktsituationen oder präventiv partnerschaftlich beraten und begleitet werden und nicht jahrelang belastende Prozesse führen.

Die Kanzlei geniesst den Ruf, auch juristisch komplexe Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar darstellen zu können. Das wissen neben den Mandanten und Seminarteilnehmern auch die Medien zu schätzen. Die Anwälte sind nicht zuletzt deshalb gefragte Experten für Journalisten angesehener Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsender.

Daneben sind die Anwälte der Kanzlei als Experten im Internet präsent, so z.B. beim Testsieger (im Vergleichstest der Fachzeitschrift Personalwirtschaft) unter den Arbeitsrechtsportalen, der Competence-Site und Themendomains wie www.kuendigung.de, www.arbeitsvertrag.de, www.bundesangestelltentarifvertrag.de, www.beamtenrecht.de, www.scheinselbstaendigkeit.de und www.unterhaltsratgeber.de oder www.arzthaftungsprozess.de

Rechtsanwalt Felser schreibt regelmäßig Rechtskolumnen, u.a. für die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Für die Fachzeitschrift “Arbeitsrecht im Betrieb” beantwortet er Leseranfragen.

In der Kanzlei sind drei Anwälte praktisch ausschliesslich mit Arbeitsrecht tätig. Die Anwälte haben nachweislich Erfahrungen im gesamten Arbeitsrecht einschliesslich Öffentlichem Dienstrecht und Kirchenarbeitsrecht, Personalvertretungsrecht, Mitarbeitervertretungsrecht und als besonderem Schwerpunkt das Recht der freien Mitarbeiter und Scheinselbständigkeit.

Die Kanzlei tritt regelmäßig vor höheren und höchsten Gerichten auf und hat für Mandanten schon einige Grundsatzurteile beim Bundesarbeitsgericht erstritten.

Neben der Kernkompetenz im Arbeitsrecht konnte das Familienrecht und Erbrecht erfolgreich als weiterer Schwerpunkt etabliert werden. Eine Fachanwältin, Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz, ist ausschliesslich auf diesen Gebieten tätig. Auch sie ist eine gefragte Interviewpartnerin, wenn es darum geht, in den Medien familienrechtliche Themen verständlich darzustellen.

Neben den Kernkompetenzen kommt auch das Alltagsrecht nicht zu kurz. Die Kanzlei versteht sich als Vollversorger und wird entsprechende Kompetenzen selbst oder im Netzwerk aufbauen. Kooperationen bestehen z.B. mit Fachanwälten für Strafrecht und Steuerrecht. Bundesweit kann die Kanzlei auf anerkannte Spezialisten und Fachanwälte über das Juracity-Anwaltsnetzwerk zurückgreifen.

Wir sind Vertrauensanwälte des Automobilclubs Europa (ACE) für den Rhein-Erftkreis und für die GUV Fakulta (Arbeitnehmerhaftung) bundesweit.

Ab Februar 2007 ist die Kanzlei im Franziskanerhofensemble im Herzen der Max-Ernst-Stadt Brühl zu finden. Daneben bestehen noch Niederlassungen in Köln und Bonn.