Eine Steueroase für Arbeitnehmerabfindungen findet sich im Internet (nicht in Second Live), nämlich auf HRM.de, einen Human Ressource Management Online Portal. Dort heisst es:

„Bis zu einem Betrag von 7.200 € sind Abfindungen gem. § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. Dieser Freibetrag erhöht sich ab einem Lebensalter von mindestens 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 9.000 €, ab 55 Lebensjahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 11.000 €.“

Schön wär´s – ähem „schön war´s“ …

Ein Beitrag aus der Reihe „Statler und Waldorf“ 😉

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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