Bei jeder Änderungskündigung sind mehrere Fristen zu beachten! Wir sagen Ihnen, welche Fristen nach Erhalt einer Änderungskündigung zu beachten sind. Eine erste Frist bei der Änderungskündigung: Der Arbeitnehmer muss Annahme der Änderung binnen drei Wochen erklären, so das Bundesarbeitsgericht. Klargestellt habei den die Arbeitsgerichte auch, dass beim Interessenausgleich mit Namensliste die Beweislastumkehr auch bei der Änderungskündigung eintritt. Auch die Unkündbarkeit schützt vor Gehaltseinbussen nach Änderungskündigung nicht. Und eher für Rechtsanwälte von Interesse: Der Streitwert bei der Änderungskündigung.
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- 25. März 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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