Wenn das kein Anlass ist, ins Wochenende zu feiern …
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- 10. November 2006
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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13. November 2006 21:52
Prost. Da sind wir leider nun einige hundert entfernt.
Aber wir holen auf. Lest doch einfach mal:
http://blog.mobbing-gegner.de/