so der Präsident des Landessozialgerichts in Essen, Jürgen Brand, laut WDR. In den Verfahren gehe es vor allem um die Feststellung von eheähnlichen Lebensgemeinschaften, aber auch um eine angemessene Wohnungsgröße, Heizkosten und Vermögensfragen. Jeder dritte Kläger bekommt also vor dem Sozialgerichten Recht. Das ist eine beachtliche Quote.

Allerdings bedeutet der Hinweis Brands auch, dass 2/3 der angegriffenen Bescheide offensichtlich in Ordnung sind. Auch das ist – da nicht alle Bescheide angegriffen werden – eine durchaus beachtliche Zahl, wenn man bedenkt, dass die Mitarbeiter der ARGE´n ein neues Gesetz anzuwenden haben.

Das Bundessozialgericht muss wegen der Klageflut bereits die Richterzahl aufstocken. Es wird ein 14. Senat eingerichtet (so ein Bericht von n-tv) und zwei neue Richter eingestellt, um der Flut der ca. 100.000 anhängigen Verfahren auch in höchster Instanz gerecht zu werden. Hartz IV führt tatsächlich zu Arbeitsplätzen, wenn man es zynisch betrachten mag.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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