deshalb ist es besser, man informiert sich vorher. Das geht z.B. auf unseren Kanzleiseiten im Arbeitsrechtslexikon unter dem Stichwort “Aufhebungsvertrag” oder auf den Internetseiten von Juracity zum Thema “Aufhebungsvertrag”. Dort findet man neben aktueller Rechtsprechung entsprechend praxisnahe Tipps aus Verbraucherzeitschriften und Karrieremagazinen und von unseren Anwälten. Z.B. auf welcher Basis die Arbeitsagentur entscheidet (Durchführungsanweisungen) und dass die Arbeitsagenturen gesetzlich zur Beratung des Arbeitslosen verpflichtet sind und nicht selten für Beratungsfehler oder schlicht unterlassene Tipps haften (sog. Herstellungsanspruch). Aber fragen muss man schon, sonst gibt es weder richtige Tipps (mit der Folge, dass es keine Sperrzeit gibt) noch falsche Antworten (mit der Folge eines Schadensersatzanspruchs).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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