Das Bundesministerium des Innern hat in seiner Pressemitteilung vom 08.01.2007 die Vorlage des „Dienstrechtsneuordnungsgesetzes“ im Frühjahr angekündigt. Bundesinnenminister Dr. Schäuble informierte in der Mitteilung damit über die anstehende Reform des Beamtenrechts.

Nachdem die Bundesregierung im Zuge der Föderalismusreform im Oktober 2006 den Entwurf eines Beamtenstatusgesetzes für die Beamten der Länder in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hatte, soll nun entsprechendes für die Beamten des Bundes umgesetzt werden.

Maßgebliche Änderungen bringt das neue Gesetz vor allem im Bereich des Laufbahnrechts und der Besoldung mit sich. Diese Bereiche sollen fortan maßgeblich durch das Leistungsprinzip geprägt werden. Damit darf man davon ausgehen, daß künftig vorrangig die berufliche Leistung und Erfahrung für das dienstliche Fortkommen der Beamten und nicht mehr das Lebensalter maßgeblich sein werden. Das bereits existierende Leistungsprämiensystem soll weiter ausgebaut werden.

Das Ministerium rechnet offensichtlich mit Kritik – wohl vor allem des Steuerzahlers. Anders kann der bereits jetzt erfolgte Hinweis, die Reform erfolge im Rahmen der Haushaltskonsolidierung kostenneutral, nicht gedeutet werden. Auch die Sorge, es würde eine Parallelbürokratie enstehen, die sich nur noch mit einem aufwendigen Bewertungsverfahren im Rahmen des Prämiensystems befassen würde, sei unbegründet. Es läge vor allem in der Verantwortung der Führungskräfte, über die Vergabe der Prämien zu entscheiden.

Ein Schelm, der Schlimmes dabei denkt. Eine Prämienzuteilung vorrangig durch den Vorgesetzten ohne halbwegs transparentes Bewertungsverfahren dürfte ein nicht unerhebliches Potential an Konfliktherden in sich bergen. Man darf gespannt sein, wie die Zuteilungsentscheidungen sich in der Praxis dann tatsächlich darstellen.

Fundstelle: Pressemitteilung des BMI vom 08.01.2007

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

http://www.beamtenrecht.de

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