Das OLG Koblenz (Aktenzeichen 7 UF 189/05) hat entschieden, dass für die Annahme der Verwirkung des Unterhalts wegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Ehefrau nicht entscheidend ist, ob die Partner in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Auch ohne gemeinsame Haushaltsführung liegt Verwirkung vor, wenn die Beziehung auf Dauer angelegt ist.Die neue Beziehung muss verfestigt sein. Die Anzeichen dieser Verfestigung sah das Gericht in dem entschiedenen Fall darin, dass die Beziehung bereits seit 8 Jahren bestand, die Partner gemeinsame Urlaube verbracht haben, sich Beistand in persönlichen Angelegenheiten geleistet haben und darin, dass die Ehefrau in der die Mutter des Lebensgefährten betreffenden Todesanzeige genannt war.
Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser