Die Rechtsprechung kippt gerade – interessanterweise unter dem Begriff „Altersdiskriminierung“ – viele Regelungen, die jüngere Beschäftigte diskriminieren. Beispiele aus jüngster Zeit sind die Altersstufen in Tarifverträgen und die gesetzlichen  Kündigungsfristen. Und das ist auch gut so. Früher bekam man umso mehr Geld im Job, je weniger man brauchte. Neudeutsch heißt das „Lockstep“ („Gänsemarsch“), der Klassiker ist der Bundesangestelltentarifvertrag. Das Ergebnis: Wie bei Bestandsmieten herrscht in vielen Unternehmen ein krasser Unterschied in der Bezahlung neuer Mitarbeiter und denen, die bspw. vor 1990 eingestellt wurden. In gleicher Aufgabe und Funktion liegen schon im Tarifbereich Unterschiede von mehreren hundert Euro pro Monat vor, im AT-Bereich sogar vierstellige Differenzen. Bekanntlich brauchen aber gerade jüngere Familien mehr Geld als Oma und Opa, die ihr Häuschen schon längst abbezahlt haben. Nicht ganz zufällig sind jüngere Menschen in den Zeugungsstreik getreten.

Wie bitte soll es Ihnen  auch gelingen, dass diese für Niedriglöhne, als Leiharbeitnehmer, in befristeten Jobs und Praktika mit immer mehr Arbeitszeit aber noch mehr Arbeitsdruck in so sicher wie das Amen unsicheren Erwerbsbiografien auch noch das stressige Familienglück auf sich nehmen, um die Renten zu sichern und auch noch durchsichtige Frühverrentungen in ehemaligen Staatsunternehmen zu finanzieren?

Da wundert es auch nicht, dass die Versicherungsindustrie sich beklagt, dass die Abschlüsse bei Lebensversicherungen und Bausparverträgen abnehmen. Auch hier verhalten sich junge Leute lediglich vernünftig: Ausgeben kann man nur, was man hat, langfristige Verpflichtungen eingehen nur in sicheren und entsprechend dotierten Beschäftigungsverhältnissen. Die Politik hat das noch nicht begriffen, die Tarifpolitik auch nicht – das mag an den realen Mehrheitsverhältnissen zwischen Jung und Alt in diesen Bereichen liegen.

Es scheint so, als ob die insoweit unabhängige Rechtsprechung hier mal Innovationstreiber ist. Wer hätte das gedacht?

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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