und kritisieren die Pläne des Verteidigungsministers, gekapperte Flugzeuge durch Maschinen der Bundeswehralarmstaffeln abschießen zu lassen, erklärte heute Morgen eine Redakteurin von SWR I Rheinland-Pfalz. Diese Aussagen ärgern; und wie sind die Aussagen zu verstehen ? Sind Juristen etwa oder nur blutrünstige oder kritikunfähige Menschen? Offensichtlich hat die Redakteurin den Berufsstand der Juristen mit reinen Vollstreckern der Exekutive verwechselt.

Es soll und muss wohl daran erinnert werden, dass es Juristen waren, nämlich Richter des Bundesverfassungsgerichts, die ein entsprechende Gesetz, das Luftsicherheitsgesetz, für verfassungswidrig erklärt haben. Dieses Gesetz sah die Zulässigkeit eines Abschusses vor, falls anzunehmen sei, dass das Flugzeug gegen Menschen eingesetzt wird und keine anderes Mittel zur Abwehr verfügbar ist. Die dahinstehende Überlegung „Menschen gegen Menschen“ ist verfassungswidrig. Das weiß auch der Verteidigungsminister. Und es sind Juristen, die ihn höflich daran erinnert haben.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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