Diese spannende Frage stellen sich viele Arbeitnehmer, die die Pressemitteilungen der verschiedenen Finanzgerichte in den letzten Wochen verfolgt haben. Hintergrund der Verfahren vor den Finanzgerichten ist die Frage, ob die Kürzung der Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – mit Wirkung zum 01.01.2007 verfassungsgemäß ist oder in seiner jetzigen Form gegen die Verfassung verstößt.

Sowohl das Finanzgericht des Saarlandes (gerichtliches Aktenzeichen: 2 K 2442/06) als auch das Niedersächsische Finanzgericht (gerichtliches Aktenzeichen: 8 K 549/06) haben erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Entfernungspauschale und haben diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht diese Frage beantwortet und ob es den beiden Finanzgerichten folgt.

Übrigens: Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat im Hinblick auf die Neuregelung keine Bedenken und mit seinem Urteil vom 15.03.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 13 K 283/06) entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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