Da unser Weblog überwiegend von Jurastudentinnen und Jurastudenten, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren und Anwältinnen und Anwälten gelesen wird, wollen wir diese Lesergruppe heute mit einer neuen Serie erfreuen. Stimmt´s heisst sie, und wird in loser Reihenfolge verschiedene Themen aufnehmen. Dabei geht es vor allem um die Gerüchte, es befinden sich also echte Fangfragen darunter. Einen Tag später veröffentlichen wir dann die Antworten, die alsdann die üblichen Diskussionen auslösen werden, zwei Juristen = drei Meinungen.

Wir starten mit 10 Fragen zum Thema “Abmahnung” (Arbeitsrecht):

1. Eine Abmahnung ist die „gelbe Karte“ im Arbeitsrecht.
2. Eine Abmahnung muss immer mit „Abmahnung“ überschrieben sein.
3. Abmahnungen sind auch mündlich wirksam.
4. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss mindestens zweimal abgemahnt werden.
5. Abmahnungen sind mitbestimmungspflichtig.
6. Abmahnungen müssen nach zwei Jahren aus der Personalakte entfernt werden.
7. Gegen Abmahnungen sollte man immer klagen.
8. Gegen eine Abmahnung ist eine Gegendarstellung zu empfehlen.
9. Gegendarstellungen muss der Arbeitgeber zur Personalakte nehmen.
10. Auch der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber abmahnen.

So, dann testen Sie mal Ihr Wissen. Oder Ihre Meinung. Viel Spass!

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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