Widerspruch in NRW. Anwälte freuen sich. Verwaltungsrichter erwarten Klageflut
Die nordrhein-westfälischen Verwaltungsrichter sehen wegen der Abschaffung der Möglichkeit, gegen Bescheide der Behörden vor der Klage erst einmal Widerspruch einzulegen, eine Klageflut auf die Verwaltungsgerichte zurollen. Abgeschafft hat das Widerspruchsverfahren der bundesweit für seine originellen Gesetze berüchtigte Innenminister. Die Richter erwarten einen Anstieg von 20 bis 50 % bei den verwaltungsgerichtlichen Klagen und sahen sich zu einer offiziellen Pressemitteilung veranlasst. Das freut natürlich die Anwälte nicht, die ein Widerspruchsverfahren aus sachlichen Gründen für wesentlich sinnvoller halten.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte