Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08) zum Rauchverbot in den Gaststätten und der Gastronomie (Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin) in einem Gutachten einer Analyse unterzogen und kommt zu dem Schluß: „Bemerkenswert ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen für zulässig hält und damit die Schutzpflicht des Staates im Bereich der Gesundheit weit ausdehnt.“
Quelle: Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 01.08.2008
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte