Der JuracityBlog berichtete bereits, dass die GEZ keine Rundfunkgebühren für Ausstellungsgeräte, die im Supermarkt dudeln und “nimm mich mit” betteln, bekommt (zum Beitrag hier >>).

Aber es kommt noch schlimmer für die GEZ: Auch Sonnenbanker sind von den Zahlungen “befreit”, berichtet der Tagesspiegel. Das gilt jedenfalls für Zusatzlautsprecher, die an einem Radiogerät angeschlossen, die gleiche Mucke spielen, aber auf verschiedenen Sonnenbänken. Das Verwaltungsgericht Mainz (4 K 835/06.MZ) teilte die Ansicht der GEZ nicht, dass es einen Unterschied mache, ob die Lautsprecher an der Decke oder an der Sonnenbank angebracht sind.

Auch auf Sonnenbänken stellt sich die weitergehende Frage also nicht, wer die Gebühren zahlen muss, der Nutzer oder der Betreiber des Sonnenstudios. Es droht also auf dem Bräuner kein: “Guten Tag, die GEZ. Würde es Ihnen was ausmachen, aufzustehen, sich anzukleiden und unser Antragsformular auszufüllen …”

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.