Wie der Branchendienst “Logistik Inside” berichtet, versuchte eine 22-jährige mit einer orginellen Einlassung, um ein Fahrverbot wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis herumzukommen. Sie sei gar nicht gefahren, sondern habe auf dem Beifahrersitz sitzend ihren am Lenkrad sitzenden Freund sexuell befriedigt. Kurz vor der mündlichen Verhandlung nahm die junge Frau den Einspruch jedoch zurück. Es wäre wohl auch ein hochnotpeinliches Verhör geworden.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt