Das OLG Frankfurt (Aktenzeichen 4 UF 112/05) hat entschieden, dass das alleinige Sorgerecht auf die Kindesmutter zu übertragen ist, wenn diese Kontakte zum Kindesvater ablehnt, weil er ihr seine HIV-Infektion verschwiegen hat.Grundsätzlich haben die Kindeseltern nach der Trennung oder Scheidung weiterhin das gemeinsame Sogerecht. Nur ausnahmsweise kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen werden, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Dies wird in der Rechtsprechung beispielsweise angenommen, wenn zwischen den Eltern aufgrund massiver Streitigkeiten keine Kommunikation mehr möglichlich ist, so dass keine Abstimmung in Kindesbelangen erfolgen kann. Dabei darf es jedoch nicht so sein, dass ein Elternteil absichtlich jegliche Kommunikation verweigert, um auf diese Weise das alleinige Sorgerecht zu erlangen.
In dem hier entschiedenen Fall sah das Gericht allerdings den rechtfertigenden Grund für den Kommunikationsabbruch darin, dass der Ehemann bewußt wider besseres Wissen der Ehefrau seine HIV-Infektion verschwiegen und sie dadurch jahrelang einer massiven Gefährdung in Form einer Infizierung mit dem HIV-Virus ausgesetzt hat. Außerdem habe er bewußt in Kauf genommen, dass ein in der Ehe gezeugtes Kind mit dem HIV-Virus geboren wird.
Das gemeinsame Sorgerecht war daher nach Ansicht des Gerichts aufzulösen, da die Eltern durch dieses tiefgreifende Zerwürfnis gehindert sind, die Belange des Kindes in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen.
Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser