so der Spiegel in einem Beitrag unter Berufung auf einen Artikel in der TAZ auf Basis der Untersuchungen des Landesrechnungshofs in Berlin. Hoffentlich lesen den Beitrag alle “die, die es angeht”, rechtzeitig. Kündigungen wegen der exzessiven oder unerlaubten Nutzung des Internetzugangs kommen in Mode. Davor schützt, wie der JuracityBlog berichtete, auch die “Unkündbarkeit” nicht.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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