Das OLG Koblenz (Aktenzeichen 7 UF 774/05) hat entschieden, dass auch nach 25-jähriger Ehedauer der Anspruch der Ehefrau auf Unterhalt befristet werden kann. In dem konkreten Fall hatte die Ehefrau 12 Jahre lang nicht gearbeitet und die beiden Kinder betreut. Später war sie halbtags erwerbstätig. Nach der Trennung arbeitete sie vollzeit. Das OLG Koblenz hat eine Gesamtdauer von 10 Jahren für einen Unterhaltsanspruch für angemessen gehalten.
Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser