in der Mitgliederzeitschrift “Ver.di bewegen” zum Titelthema “Hilfen für Betriebsräte” mit den Worten: “Bekannte Kanzlei, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.” Danke Ver.di, für das Vertrauen in unsere Kompetenz!
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- 14. April 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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