Wie der JuracityBlog bereits berichtete, hat das Bundesarbeitsgericht Klagen von Ein-Euro-Jobbern den Sozialgerichten zugewiesen (zum Blogbeitrag hier >>). Der JuracityBlog hatte bereits von anderen Entscheidungen berichtet, nach denen Ein-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer sind (LAG Rheinland-Pfalz hier >>). Der das Verfahren vor dem BAG betreuende Rechtsschutz der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di berichtet nun, dass weiterhin die Arbeitsgerichte zuständig sind, wenn der Arbeitnehmer behauptet, dass ein Arbeitsverhältnis bestanden habe, welches rechtswidrig gekündigt worden sei.
Quelle: Verdi Newsletter Recht 12/2006

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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