Nachdem bereits das VG Arnsberg zahlreichen Beamten, sofern sie mehr als zwei Kinder haben und eine Erhöhung der Bezüge in der Vergangenheit beantragt hatten, rückwirkend eine höhere Alimentation zugesprochen hat (blog.juracity.de berichtete), hat nun auch der VGH Mannheim in seinem Urteil vom 13.02.2007 – 4 S 2289/05 – einem Hochschuldozenten mit drei Kindern für die Jahre 1999 bis 2001 sowie für das Jahr 2003 weitere Bedsoldung von ca. € 1.300 Euro netto zugesprochen.

Derzeit sind noch mehrere Hundert Parallelverfahren anhängig. Die Verfahren beruhen auf einem Beschluß des BVerfG aus dem Jahr 1998, in welchem das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgab, bis zum 31.12.1999 die Alimentation von Beamtenfamilien mit mehr als zwei Kindern anzuheben. Da der Gesetzgeber dem nicht nachkam und untätig blieb, kann man jetzt angesichts der Vielzahl der Kläger nur hoffen, daß der Gesetzgeber wenigstens Rückstellungen für die Befriedigung der Ansprüche gebildet hat.

Fundstelle: Pressemeldung des VGH Mannheim zumUrteil vom 13.02.07 – 4 S 2289/05 –

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser


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