ja, bei Stundensätzen zwischen 150 uns 400 Euro müssen die sich doch dumm und dämlich verdienen. Denkste. Brutto ist nicht netto und das Honorar leider nicht der Verdienst. Schliesslich wollen Büro und Fachkräfte bezahlt werden, Versicherungen und die auch nicht ganz billigen Datenbanken, die Fortbildung nicht zu vergessen.

Aber wir wollen ja nicht klagen. Fachanwälte für Arbeitsrecht verdienen beim Berufsstart so zwischen 39.000 Euro und 45.000 Euro, wenn man der Thüringer Allgemeinen Zeitung glauben darf. Im Westen sogar mehr als im Süden. Da wird halt eingestellt und nicht entlassen.

Der Verkehrsrechtler bekommt etwas weniger, nämlich zwischen 32.000 und 38.000 Euro.

Für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im letzten Ausbildungsabschnitt ganz interessant: Was Kanzleien so regional zahlen, kann man bei Azur Online nachlesen. Ganz anders die Zahlen für Berufseinsteiger beim Soldan Institut. Was wohl damit zusammenhängt, dass die unterschiedlichen Kanzleitypen sehr unterschiedlich bezahlen. In Grosskanzleien betragen die Einstiegsgehälter inzwischen bereits mehr als 100.000 Euro.

Was erstaunlich ist: Laut dem Berichtssystem STAR des IFB in Nürnberg setzen die Strafverteidiger und die Ausländerrechtler genauso wenig um die die Mietrechtler. Während mir von letzteren bekannt ist, dass der normale Mietrechtsanwalt beim gemeinsamen Essen von den Arbeitsrechtlern und Familienrechtlern immer eingeladen wird, verwundert es bei den Strafverteidigern doch sehr.

Geht es Strafverteidigern wirklich so schlecht oder wurde da geschummelt?

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.