Wenn sich eine Zapfpistole aus der Halterung löst und dadurch ein Auto beschädigt wird, haftet allein die Tankstelle für den Schaden.
Wie die Netzeitung unter Berufung auf den Deutschen Anwaltverein berichtet, ist dies der Inhalt einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 272 C 24950/06). Im entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer getankt und bezahlt. Als er die Tankstelle verlassen wollte, fiel eine Zapfpistole aus einer Zapfsäule und beschädigte das Auto.
Das Gericht entschied, dass der Tankstellenbetreiber eine allgemeine vertragliche „Nichtbeschädigungspflicht“ gegenüber den Kunden habe. Diese ende aber nicht bereits mit dem Bezahlen, sondern erst dann, wenn der Kunde mit seinem Fahrzeug das Gelände verlassen habe.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht