Das Arbeitsgericht Stuttgart hat im Falle von zwölf polnischen Bauarbeitern das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses festgestellt und den Arbeitern vorenthaltene Löhne zugesprochen, obwohl sie illegal als Scheinselbstständige tätig waren.

Die Arbeiter wurden Ende 2006 von einer Bauunternehmerin auf zwei Baustellen in Stuttgart eingesetzt. Die Arbeiter hatten sichfreiwillig den Behörden gestellt, als der Auftraggeber für bereits erbrachte Leistungen nicht zahlte. Danach reichten sie beim Arbeitsgericht Stuttgart Klage ein und machten Forderungen von über 24 000 Euro geltend. In einer ersten Güteverhandlung formulierte das Gericht einen Vergleich, dem beide Parteien schliesslich zustimmten. Der Auftraggeber erklärte sich in der Güteverhandlung bereit, 16 000 Euro Löhne an die polnischen Bauarbeiter nachzuzahlen. „Erstmals ist es gelungen, einen Lohnanspruch für Scheinselbstständige aus Osteuropa durchzusetzen“, so Matthias Kirchner vom Europäischen Verband der Wanderarbeiter (EVW). Das Gericht hat seinem Vergleichsvorschlag den tariflichen Mindestlohn von 12,40 Euro pro Stunde zu Grunde gelegt.

Kein Ausnahmefall: Wanderarbeiter werden überall um ihren Lohn geprellt, wie “Die Zeit” berichtet.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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