meldet die Süddeutsche Zeitung. Betrifft die Selbständigen allgemein, von denen ja die arbeitnehmerähnlichen Selbständigen eh der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Schon ´nen Schreck bekommen. Pfffff. Noch mal Schwein gehabt. Aber wer weiss.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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