Der Wettbewerb um die Mobilfunkkunden wird – anders als die kuscheligen Werbespots mit sich neckisch zum düdeldü wiegenden Jungkunden oder romantisch im Sternenlicht räkelnden Stars suggerieren – schärfer und rücksichtsloser. So berichtet ein Kollege von einem Mandanten, dem per Telefon die Zusendung von Informationsunterlagen zu einem BASE-Mobilfunkvertrag angeboten worden sind. Weil er nicht „Nein“ sagte, erhielt er kurz darauf von der Post eine Mitteilung, dass eine Sendung für ihn bereitliege. Am Postschalter wurde er um zwei Unterschriften gebeten, die nach Auskunft des Postmitarbeiters zu seiner Identifizierung und als Empfangsbestätigung benötigt wurden (vermutlich Post-Ident-Verfahren). Der Umschlag blieb zunächst ungeöffnet. Mit der vermeintlichen Empfangsbestätigung bei der Post soll der Mandant nach Auffassung von BASE auch einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben; in dem Kuvert habe ich eine SIM-Karte befunden.

Schlimmer geht´s nimmer. Die Vertriebsmethoden werden immer dreister.

Da kann man nur raten: Sofort zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale, widerrufen und vorsorglich kündigen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

2 Kommentare

  1. RA Willmann
    6. September 2007 10:31

    Da scheint es in letzter Zeit zu rumoren. Auch die Verbraucherzentralen monieren die dreister werdenden Vertriebsmethoden der Mobilfunkanbieter und anderer Dienstleister. Ein weiterer dreister Fall mit unberechtigter Schufameldung findet sich bei:

    http://www.hausfrauenseite.de/aerger_mit_base_eplus.html