plant Bundesministerin Zypries laut der Beck-aktuell Redaktion. Danach sollen Unternehmen, die sich ungebeten telefonisch an Verbraucher wenden, künftig mit Bußgeldern belangt werden können.

Die Ministerin fordert zudem eine bessere Information der Verbraucher über Beschwerdemöglichkeiten. Bereits heute ist „Cold Calling“ gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG wettbewerbswidrig. Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände können bei Verstößen Unterlassungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus macht sich der Anrufer schadensersatzpflichtig. Auch eine Gewinnabschöpfung sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor.

Und künftig muss die Rufnummer erkennbar sein. Unterdrückte Rufnummern sollen ebenfalls zu einem Bußgeld führen. Damit soll der Verschleierung der Identität des Anrufers entgegengetreten werden.

Aus Sicht des Verbrauchers, der allzu häufig von lästigen Anrufen und angeblichen Umfragen genervt wird, ist die Idee der Ministerin sicher zu begrüßen.

Wie die Umsetzung der Regierungspläne im Alltag funktioniert, bleibt abzuwarten. Eine unterdrückte Rufnummer ist eben nicht erkennbar. Werden nun etwa großflächig Fangschaltungen gegen „Cold – Caller“ eingerichtet? Diese Idee könnte dann auch Innenminister Schäuble gefallen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitrecht

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