Der Bundesrat hat am 08.06.207 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf der geplanten Neuregelung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen beschlossen.

Eine Ausweitung der Katalogtaten (Katalog der Anlasstaten) für die Telekommunikationsüberwachung (welche nicht nur das Telefon, sondern auch Fax- und e-mail-Kommunikation umfassen kann) wurde teilweise abgelehnt, jedoch hinsichtlich bestimmter Verstöße gegen das Vereinsgesetz gefordert, um insbesondere rechtsradikale demokratiefeindliche Bestrebungen effektiver bekämpfen zu können.

Der Entwurf setzt ferner Vorgaben des Bundesverfassungsgericht um, wobei hinsichtlich der geforderten Verpflichtung, Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unverzüglich zu löschen, unter Hinweis auf die geltenden technischen Überwachungsmöglichkeiten und die unvertretbar hohen Aufwendungen zur Umstellung der Systeme, welche nicht zu einer faktischen Nichtanwendbarkeit der Überwachungsbefugnisse führen dürfe, lediglich eine Stellungnahme der Bundesregierung erbeten wird. Die Verlängerung der Frist zur Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen von sechs auf zwölf Monate wurde abgelehnt, setzt damit jedoch die EU-Richtlinie 2006/24/EG noch am unteren Rand um. Die Speicherung soll den Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität verbessern. Erfasst wird, wer wann mit wem telefoniert hat, bei Mobilfunkgesprächen noch der Standort bei Beginn der Verbindung.

Die Dauer der gerichtlichen Anordnung oder Verlängerung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen solle nicht auf zwei Monate verkürzt, sondern bei drei Monaten belassen werden, die Berichtspflicht für die Staatsanwaltschaft nach Beendigung einer Telekommunikationsüberwachung sei zu streichen, da verfassungsrechtlich nicht geboten und unnötig verwaltungsaufwändig. Ebenfalls zu streichen sei die Überprüfungspflicht durch das übergeordnete Gericht bei Überschreiten einer Dauer von sechs Monaten, da  die neuerliche Befassung bisher nicht mit dem Sachverhalt befasster Richter zu einer nicht gerechtfertigten Mehrbelastung führe und eine weitere Kontrolle nicht erforderlich sei. Die erlangten  Daten sollten ferner für Besteuerungsverfahren und zur Bekämpfung bestimmter schwerer Steuerhinterziehungstaten genutzt werden dürfen.

Der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) geht der Entwurf nicht weit genug, sie fordert, auch die Online-Durchsuchungen bereits mit diesem Gesetz zu regeln.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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