blog.juracity.de berichtete heute über die Problematik „Abkehrwille als Kündigungsgrund“ im Zusammenhang mit dem Fußballspieler Rafael van der Vaart vom Hamburger SV, der entgegen den Plänen seines jetzigen Arbeitgebers großes Interesse an einem sofortigen Wechsel zum FC Valencia hat. In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, daß ein alleiniger Abkehrwille als Kündigungsgrund in der Regel nicht ausreicht und arbeitsvertragswidrige Begleithandlungen hinzu treten müssen.

Van der Vaart soll morgen in der UEFA-CUP-Qualifikation gegen Honved Budapest eingesetzt werden. Das würde bedeuten, daß er bei einem zeitnahen Wechsel nach Valencia dann aber für den spanischen Verein in der laufenden Saison nicht mehr in der Champions League eingesetzt werden dürfte.

Der Stern berichtet nun, daß sich der Profi beim Hochheben seines Sohnes am Rücken verletzt hat…

Fundstelle: Mitteilung des Stern

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

http://www.kündigung.de

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.