So entschied das Landgericht Baden-Baden durch Urteil – Aktenzeichen 1 O 81/06 – und wies die Klage des Pauschalreisenden gegen den Reiseveranstalter auf Zahlung von Schadensersatz ab. Der Kläger war im Rahmen seiner bei der Beklagten gebuchten Pauschalreise nach Portugal beim Aussteigen aus der Badewanne gestürzt, da er sich mangels vorhandenen Haltegriffs am Handtuchhalter festhielt. Da der Handtuchhalter als Ausstiegshilfe aus der Badewanne nicht geeignet war, verlor der Kläger das Gleichgewicht und stürzte.

Der Kläger begehrte vom beklagten Reiseveranstalter Schadensersatz und verwies dabei auf die nicht eingehaltenen Sicherheitsstandards des portugiesischen Hotels. Der entscheidende Richter des Landgerichts Baden-Baden erkannte zwar die grundsätzliche Verantwortung des Reiseveranstalters für die Einhaltung der Sicherheitsstandars der Hoteliers an, führte aber aus, dass zu den geschuldeten Sicherheitsstandards in Portugal nicht das Anbringen von Haltegriffen an Badewannen gehöre.

Hörstrup
Rechtsanwältin
Rechtsanwälte Felser
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