Die Bundesregierung wird im Rahmen der Pflegereform 2007 nicht den Begriff der Pflegebedürftigkeit überprüfen. Dazu teilte die Bundesregierung am heutigen Tage mit, dass es zunächst „einer sorgfältigen Erarbeitung und Erprobung von Handlungsoptionen sowie insbesondere der Beantwortung der Frage, wie sich mögliche Änderungen vor allem finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Leistungsbereiche auswirken“ bedarf.
Das derzeitige Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellt sich derart dar, dass der Patient einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellt. Die Pflegekasse stellt dann mit Hilfe eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen die Pflegebedürftigkeit des Patienten fest. Aufgrund der finanziellen Probleme der Pflegekasse sieht die Praxis so aus, dass die Anträge zurückhaltend positiv beschieden werden.
Die Bundesregierung teilte weiter mit, dass es sich bei der Überprüfung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und dem damit zusammenhängenden Verfahren um eine mittelfristige Aufgabe handele, die entsprechend des Koalitionsvertrages erfüllt werde.
Hörstrup
Rechtsanwältin
Rechtsanwälte Felser
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