Möglicherweise ist die geplante Unterhaltsreform, die Freitag verabschiedet werden soll, hinfällig. Insoweit könnte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weitreichende Folgen haben.

Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf dpa berichtet, bringt die Entscheidung die Koalition in Bedrängnis. Der 1. Senat hat die Benachteiligung unverheirateter Eltern bei der Dauer der Unterhaltszahlung für die Betreuung der Kinder beanstandet. An sich ist das keine Gefahr für das geplante Gesetz. Denn die Union hatte durchgesetzt, dass die Vorschriften für verheiratete und unverheiratete ohnehin angeglichen werden sollen. Wer künftig sich um den Nachwuchs kümmert, soll mindestens drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen.

Allerdings hatte die Union auch durchgesetzt, dass nach den Kindern zunächst die geschiedenen Mütter zum Zuge kommen sollen. Dies verstößt nach Ansicht der Richter aber gegen Art. 6 Abs. 5 Grundgesetz, wonach für nicheheliche und eheliche Kinder die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft geschaffen werden müssen. Dies sei ein sehr weitreichender Auftrag, entschieden die Karlsruher Richter. Wenn geschiedene Mütter beim Betreuungsunterhalt, der auch den Kindern dient, bevorzugt würden, kommt nach der Entscheidung eine mittelbare Schlechterstellung der Kinder unverheirateter Mütter gegenüber der Kinder ehemals verheirateter Mütter in Betracht.

Die SPD will nun den Entwurf entsprechend korrigieren, so wie sie es bereits im Ursprungsentwurf vorgesehen hatte. Die Position der Union bleibt abzuwarten. Weshalb die bereits im Februar ergangene Entscheidung erst jetzt bekannt wurde, überrascht die Politiker offensichtlich sehr. Die Koalition wird sich daher möglicherweise noch auf der Zielgraden korrigieren müssen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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