Ein Fall von Selbstüberlistung auf den letzten Drücker schildert die Thüringer Allgemeine. Ein Versicherungskunde wollte seine Versicherung kündigen und schickte ein entsprechendes Kündigungsschreiben per Telefax an seinen Versicherer. Leider an einem Freitag um 20:30 Uhr. Ausserhalb der Bürozeiten. Nach Ansicht des Amtsgerichts Mühlhausen war Eingang (für Juristen: Zugang) des Telefaxes daher der folgende Montag und damit nicht mehr fristgerecht, so dass sich die Versicherung um ein Jahr verlängerte. Fazit: Fax war schon eine gute Idee, aber man muss auch rechtzeitig faxen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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