Wie faz.net unter Berufung auf dpa berichtet, stoppt die Regierung die Unterhaltsrechtsreform. Wie juracity bereits heute Morgen berichtete, ergaben sich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, die den Gesetzgeber zur Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern beim Unterhalt angehalten hat, soll über die Reform nun neu beraten werden. Ursprünglich sollte das Gesetz morgen im Bundestag verabschiedet werden. Die Koalition hatte sich auf Drängen der Union darauf verständigt, geschiedene Ehefrauen vorrangig vor Müttern bzw. Vätern nichtehelicher Kinder zu behandeln. Dies hätte aber mittelbar zur Schlechterstellung der nichtehelichen Kinder geführt, weil der fehlende Betreuungsunterhalt insoweit Auswirkungen auf den Familienetat gehabt hätte.

Die Union muss jetzt prüfen, ob sie das Karlsruher Urteil anerkennen will. Ob nun die Mütter nichtehelicher Kinder besser gestellt oder geschiedene Mütter schlechter gestellt, werden bleibt abzuwarten. Laut Justizministerin Zypries wird das Urteil dazu führen, dass geschiedene Frauen schlechter gestellt werden; dies bedeute, dass geschiedene Frauen noch eher arbeiten gehen müssen, als es im Gesetzentwurf vorgesehen war.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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