In der Bundesrepublik sterben jährlich nach einer auf der Internetpräsenz des Nachrichtensenders n-tv zitierten Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Münster aus dem Jahr 1997 etwa 850.000 Menschen. Davon versterben etwa 11.000 auf nicht natürliche Weise, ohne daß dieses erkannt wird. Neben rund 2.000 Sterbefälle nach medizinischen Maßnahmen bleiben dabei jährlich auch 1.200 Fälle von Mord- und Totschlag unentdeckt.
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- 5. Juli 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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