Vor einem schwedischen Revisionsgericht wird derzeit um Urheberrechtsverletzungen gestritten. Ikea war in erster Instanz zu Schadenersatz verurteilt worden. In der Berufungsinstanz hatte der Möbelriese gewonnen.
Es geht um die kleine Taschenlampe Mini-MagLite der US – Firma Mag. Ikea hatte zwischen 1993 und 1995, wie die Rheinische Post berichtet, eine dem Original bis ins Detail entsprechende Taschenlampe verkauft. Das Berufungsgericht war der Auffassung, dass eine Taschenlampe ein Gebrauchsgegenstand sei und kein künstlerisches Werk. Schließlich gäbe es eine Standartform für Taschenlampen, die nicht schützbar sei. Die Amerikaner waren dagegen der Meinung, dass der Schalter der Taschenlampe nicht sichtbar und dies ein einzigartiges Designmerkmal sei.
Die Entscheidung soll im Herbst fallen und wird mit Spannung erwartet. Sollte Ikea unterliegen, läuft es Gefahr, mit zahlreichen weiteren Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden. Das Möbelhaus soll schon öfter beschuldigt worden sein, innovatives Design kopiert und in Masse produziert zu haben. Für Ikea steht also einiges auf dem Spiel.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht