Nach Medienmitteilungen hat das Schweizer Bundesgericht eine Beschwerde Jan Ullrichs wegen der Weitergabe an seinem Wohnsitz beschlagnahmter Unterlagen von der Thurgauer Staatsanwaltschaft an die Bonner Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betruges zum Schaden des Arbeitgebers gegen Ullrich. Mit den seinerzeit beschlagnahmten Unterlagen lassen sich u.U. aber Zahlungen Ullrichs an den Dopingarzt Fuentes nachvollziehen. Ullrich hatte dem Doping-Experten Prof. Werner Franke per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, weiter zu behaupten, er habe bei Fuentes für € 35.000,00 erstanden. Prof. Franke hatte Ullrich im Nachgang dann wegen falscher eidesstattlicher Versicherung angezeigt.

Fundstelle: Mitteilung des Schweizer Fernsehens vom 23.07.2007
Mitteilung bei n-tv.de vom 23.07.2007

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Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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