Bitte lieber den Anwalt   v o r h e r   fragen. Weihnachtgeschenke können nämlich arbeitsrechtliche und sogar strafrechtliche Nebenwirkungen haben (Juracity berichtete).

Denn jedes Jahr werden Millionen Angestellte „angefüttert“, wie das die Korruptionsspezialisten nennen, mit Weinpräsenten, Raketenabschussrampen für das Büro, (aber lassen wir das mal) WM-Karten oder anderen kleinen Aufmerksamkeiten. Die Geschenkartikelindustrie brummt und gegen ein kleines Dankeschön hat auch niemand etwas einzuwenden. Die Grenzen sind aber schnell übertreten. Mal im Ernst: kennen Sie die Preise der Weine, die Sie jedes Jahr zu Weihnachten bekommen? Ein wohlklingender Name kann ein Billigwein für 2,95 Euro sein, ein unauffällig daherkommendes Etikett dagegen schon zu einer strafbaren Handlung bei der widerspruchslosen Entgegennahme führen. Es gibt Weine, da kostet der aktuelle Jahrgang schon ein paar hundert Euro.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das glaubt Ihnen kein Staatsanwalt. Daher hier ein kleiner Tipp: Den Preis mit einer der neuen „Weinsuchmaschinen“, die es im Internet gibt, ermitteln. Dann wissen Sie schnell, ob jemand Sie a) korrumpieren, b) vergackeiern oder c) ehrlich und anständig Danke sagen will. Das gilt natürlich sinngemäss auch für andere Präsente.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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