Heute wurde vor dem Amtsgericht Brühl ein fast alltäglicher Fall verhandelt: Der Vermieter behauptet Mietrückstände und verlangt Schadenersatz für Beschädigungen. Die Mieter behaupten Mietmängel, bestreiten die Verpflichtung zu Schadenersatz und begehren ihrerseits die Mietkaution. In unserem Fall verständigte sich die Kollegin mit mir darauf, dass die Mieter noch die Mietrückstände zahlen, auf den Schadenersatz verzichtet wird und Sparbuch an die Mieter herausgegeben wird.
Um eine komplizierte Vollstreckung Zug-um-Zug zu vermeiden, habe ich die Mieterin zum Geldautomaten geschickt. Sie gab dem Vermieter dann das Geld und erhielt das Sparbuch. Alles schnell und unkompliziert. Der Vergleich ist jedenfalls längst erfüllt, bevor das Protokoll kommt.
Man sollte sich überlegen, den Mandanten öfter mal zu raten , einen gewissen Geldbetrag dabei zu haben. Das erleichtert das Vergleichen dann ungemein.
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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht