wird es vorerst nicht geben. Nach dem die Rechtsprechung vermeintlich verbraucherfreundlichen Preisexperimenten wie denen von Juraxx letztlich offen gegenüberstand, hat sich nun das OLG Düsseldorf, wie der Recht und Alltag Blog berichtet, kritisch mit Rechtsberatung in einem Cafe auseinandergesetzt. Ein Cafebetreiber wollte seine Kunden intensiver bewirtschaften, indem er ihnen anbot, gegen einen Eintritt von 20 Euro an einer Rechtsberatungsveranstaltung in seinem Cafe teilzunehmen. Die Anwälte sollten für jeden vermittelten Neumandanten 50 Euro an ihn zahlen. Das OLG Düsseldorf untersagte die Veranstaltung, weil es sich um eine unzulässige Werbeveranstaltung handelt und gleich mehrfach Verstösse gegen das anwaltliche Berufsrecht vorliegen.

Michael W.  Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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