Die Erstberatung beim Anwalt: Häufig werden wir von Anrufern oder per Mail gefragt, was denn eine anwaltliche Erstberatung ist oder was sie kostet. Der Bundesgerichtshof, die höchste Instanz in dieser Frage, hat jetzt erklärt, was die Erstberatung ist:

Erstberatung ist „eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst (vgl. Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Raab, RVG, 17. Aufl., § 34 Rdn. 39, 52; Göttlich/Mümmler, RVG, 2. Aufl., „Rat“, S. 791).“

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.05.2007 – I ZR 137/05

Die Erstberatung ist jedenfalls  – ausser in einfachen und eindeutigen Angelegenheiten – im Regelfall keine vollwertige Beratung, in dem der Fall gelöst wird und die nächsten Schritte festgelegt werden, also die Vorgehensweise.

Ein unerfahrener, nicht spezialisierter Anwalt, der sich erst sachkundig machen muss, würde danach sogar mehr abrechnen können für die gleiche Antwort als ein Anwalt, der die Antwort ohne weiteres geben kann. Das ist die Logik des Gesetzes, und sie ist für Mandanten unbefriedigend.

Für Verbraucher, also z.B. Arbeitnehmer, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Gebühren für die Erstberatung auf 190 Euro zzgl. Mwst. und ggf. zzgl. Telekommunikationsgebühren begrenzt. Selbständige und Unternehmen müssen dagegen die ungedeckelten Gebühren tragen, sofern keine günstigere Vereinbarung mit dem Anwalt getroffen wurde. Das gilt für jede Form der Erstberatung, also auch die Onlineberatung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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