Zunächst rief er an. Da unsere geschulten Mitarbeiterinnen Anrufe von Mitmenschen, die gerne kostenlos einkaufen, gerne beim Anwalt und während der Arbeitszeit vom dienstlichen Telefon und Mailaccount, schnell identifizieren und – um den Anwälten zeitraubende Telefonate zu ersparen – auf den E-Mailweg verweisen, erhielt ich postwendend folgendes Mail:

„beug nehmend auf obigen Artikel Ihrer Kanzlei bräuchte als Angestellter im öffentlichen Dienst ich aus gegebenen Anlass fachkundige Beratung. Ich bitte um kurzfristige Rückmeldung unter …

Im voraus vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.“

War klar, das ist kostenlos gemeint, aber zack zack bitte. Die Welt dreht sich nicht um die Sonne, sondern um mich. Meine Antwort (ein Standard):

„Sehr geehrter Herr XY,

sicher wissen Sie, dass wir keine unentgeltlichen Rechtsauskünfte erteilen.

Aus verschiedenen Gründen bieten wir zur Zeit keine kostenpflichtige Telefonberatung via Internet an.

Sie haben die Möglichkeit, uns per Mail zu kontaktieren (also Ihre Fragen zu stellen) oder unsere Onlineberatung unter http://onlineberatung.juracity.de zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen“

Die vielsagende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Felser,

1. Habe ich Sie um eine konkrete Auskunft gebeten – Nein –
2. Habe ich um eine kostenpflichtige konkrete Telefonberatung gebeten – Nein –
3. Habe ich Sie um mehr gebeten als einen Rückruf – Nein –

„Recht soll Ihre Kunst, Kunst soll Ihre Leidenschaft sein ©“

Leidenschaft, Herr Felser, beginnt nicht beim 1 Cent. Ich danke Ihnen, dass Sie sich in derartiger Weise geoutet haben.“

Erinnert mich an den Geisterfahrerwitz: „Hört ein Autofahrer im Radio die Warnung, dass auf seiner Strecke ein Geisterfahrer unterwegs ist und denkt, wieso einer, hunderte.“

Alles eine Frage der Perspektive und Gewöhnung. Der ausdrücklich um „fachkundige Beratung“ nachsuchende Mensch hat wahrscheinlich schon auf dem Schulhof die Kippen der anderen weggeraucht.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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