Ein kostenloses Erstgespräch hatte ein „leitender Angestellter„, was er bei der Terminvereinbarung schon im zweiten Satz nicht zu erwähnen vergaß, angeblich mit mir vereinbart. Tschuldigung, jedenfalls mit meiner Mitarbeiterin, behauptete er, Typ gegelter Strukki, mit trainiertem Lächeln, breiten Nadelstreifen und entsprechender Krawatte. Was bei meiner erfahrenen RAFA auf Rückfrage nur ein Augenrollen und müdes Lächeln auslöste. Eine solches Versprechen macht sie nämlich nicht.

Meistens suchen Mandanten den Unterzeichner zur Rechtsberatung auf, weil sie der Meinung sind, ihnen werde ein berechtigtes Entgelt für Arbeit vorenthalten oder stünde mehr zu als das, was sie bekommen. Was bei einem „leitenden Angestellten“ meist nicht wenig ist. Er kann keiner gewesen sein, sonst würde er nicht glauben, ein qualifizierter Rechtsrat sei -anders als seine Arbeit – umsonst.

Das Gespräch war tatsächlich kostenlos, aber von meiner Seite einen Satz kurz. If you give peanuts, you only get monkeys. Nichts ist umsonst im Leben, auch keine Erstberatung. Bei meinen Mandanten genausowenig wie bei mir.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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