das ist nur auf den ersten Blick eine Herausforderung. Endlich hielt ich nach erheblichen Bemühungen nach dem Lugano-Abkommen den vollstreckbaren Titel eines Schweizer Gerichtsurteils  in den Händen, als mir aufiel, dass die ebenfalls titulierten Anwaltsgebühren des Kollegen aus Basel nicht nur ordentlich waren, sondern auf Schweizer Franken lauteten. Nachdem Vorschläge wie: „vollstrecken wir doch erst mal ohne die Fränklis“ keine Mehrheit fanden, brachte das BGB (§ 244 BGB) die Lösung. Viel einfacher als gedacht.

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