ab, berichtet der Westen. Das Arbeitsgericht Hagen klagt wie die meisten Arbeitsgerichte in NRW und andernorts über die dramatischen Zunahmen bei den Arbeitsgerichtsverfahren. Seit Anfang 2009 stieg die Zahl der Klagen am Arbeitsgericht Hagen um 40 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2008, insgesamt müssen drei Arbeitsrichter 1300 Akten bearbeiten – mehr als genug für zwei weitere Arbeitsrichter. Eine Vorsitzende Richterin befindet sich allerdings im Mutterschaftsurlaub, ein Vorsitzender Richter wechselte an das Landesarbeitsgericht, beide Stellen sind unbesetzt. Neben den drei verbleibenden Arbeitsrichtern baden vor allem die Kündigungsschutzkläger die Suppe aus:  Wer mit seiner Klage nach der Geschäftsordnung der verwaisten vierten Kammer zugeteilt wird, bekommt die Mitteilung, dass derzeit ein Termin nicht bestimmt werden könne und auch nicht abzusehen sei, wann sich das ändern wird. Die Pflicht, nach § 61 a ArbGG den Gütetermin innerhalb von zwei Wochen anzuberaumen,  bleibt angesichts der Situation ein unerfüllbares Versprechen. Die Arbeitsrechtler im Gerichtssprengel des Arbeitsgerichts Hagen wie der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gerd Pfeiffer, sind sauer, allerdings nicht auf die Arbeitsrichter, sondern auf das Land.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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